Schul- und Leihpferdeversicherung

Dass der Reitsport mit einem hohen Risiko behaftet ist, sollte jeder Reiter wissen. Ein Sturz ist schnell passiert, die Folgen können gravierend sein: Knochenbrüche, Schäden an Sehnen und Muskeln oder schwere Verletzungen an Kopf und Rücken sind nicht nur schmerzhaft, sondern auch teuer. Kommt es zu einer Querschnittlähmung oder gar zum Tod eines Reiters, kann dies für den Halter von Schul- oder Leihpferden das finanzielle Aus bedeuten, da im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen anstehen. Grund sind die Bestimmungen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, wonach er grundsätzlich für tierspezifische Gefahren haftet, die von seinem Pferd ausgehen. Dies gilt auch dann, wenn kein explizites Verschulden des Halters vorliegt. In vielen Fällen kommt zwar eine Mithaftung des Reiters aufgrund eigenen Verschuldens oder der Bestimmungen der Tierhüterhaftung nach § 844 BGB in Betracht, dies ist jedoch häufig von richterlichen Einzelfallentscheidungen abhängig, deren Ausgang schwer abzuschätzen ist.


 

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar

Betreiber von Reitschulen und Pferdehöfen sollten keinesfalls versäumen, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, ehe sie ein Pferd vermieten oder einen Reitschüler aufsteigen lassen. Die Gefahr von Haftungsansprüchen sollte keinesfalls verdrängt werden, schon gar nicht, wenn die Pferde auch von minderjährigen Reitern geritten werden, bei denen die Frage einer Mithaftung oft zuungunsten des Tierhalters beantwortet wird. Keinesfalls genügend ist der schriftliche Hinweis auf einen Haftungsausschluss des Tierhalters, da er im Ernstfall vor Gericht keinen Bestand hat.

Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall auf eine großzügige Deckungssumme geachtet werden, da sich lebenslange Rentenansprüche schnell zu Millionen summieren können, vor allem dann, wenn es bei einem Gruppenausritt zu einem Unfall mit mehreren Beteiligten kommt oder entlaufene Pferde auf der Autobahn eine Massenkarambolage verursachen.


Gleich mit abschließen - die Pferdehalterrechtsschutzversicherung

Nicht alle Forderungen Außenstehender gegen den Tierhalter sind durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt: Langwierige Prozesse können hohe Gerichtskosten nach sich ziehen, auf denen der Pferdehalter sitzen bleibt, wenn er keine spezifische Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, auch diesbezüglich vorzusorgen. übrigens: Eine Pferdehalterrechtsschutzversicherung hilft dem Halter auch bei der Durchsetzung eigener Rechte, beispielsweise bei tierärztlichen Behandlungsfehlern oder im Falle anderer Schäden, die dem Pferd von dritter Seite her zugefügt werden.