Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Pferdeeigentümer (ist i.d.R. auch der Pferdehalter)benötigt immer eine Pferdehaftpflichtversicherung - haftet verschuldensunabhängig wenn der Schaden durch pferdetypisches Verhalten entsteht (Buckeln, Scheuen, Steigen, Beissen, Treten ...). Wird das Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung auch Dritten überlassen, so ist dieses Fremdreiterrisiko in den Vertrag ausdrücklich einzuschließen. Z.T. Sind die Reitbeteiligungen dann namentlich zu benennen. Auf eine ausreichende Versicherungssumme/Deckungssumme ist zu achten. Als Mindestsumme sind 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden angebracht. Eine unbegrenzte Deckungssumme ist aber besser (moderate Prämien) und Sie sind auf der sicheren Seite.

Der Pferdehalter bestimmt den Aufenthaltsort, pflegt und füttert, nutzt den Wert des Tieres für sich - haftet verschuldensunabhängig wenn der Schaden durch pferdetypisches Verhalten entsteht (Buckeln, Scheuen, Steigen, Beissen, Treten ...)benötigt immer die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Auch hier ist ggf. das Fremd-/Gastreiterrisiko einzuschließen.

Wie verhält es sich bei Schäden am eigenen Pferd? Die eigene Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht die Schäden die möglicherweise am eigenen Pferd entstehen. Bei Reitbeteiligungen wird dies immer problematisch. Über die Pferdelebensversicherung kann man hier aber bestimmte Risiken (Tod, Nottötung, Reituntauglichkeit usw.) versichern.

Beitragsbeispiele (incl. VSte) – ohne Selbstbeteiligung
 
Pferdeversicherung 39,50 €
Fohlenversicherung 39,50 €
Ponyversicherung 39,50 €
Eselversicherung (ohne Beritt) 39,50 €
Kleinpferdeversicherung  54,90 €
Ponyversicherung   54,90 €
Eselversicherung (bis 1,48 m Stockmaß) 54,90 €
Reitpferdeversicherung 80,00 €