Pferdelebensversicherung

Eine Pferdeversicherung kann zwar prinzipiell für jedes Pferd bis zu einem gewissen Alter abgeschlossen werden, als unerlässlich gilt sie allerdings für Turnier- und Zuchtpferde. Sollten diese durch Krankheit oder Unfälle versterben, ist der Schaden für den Halter sehr hoch. Voraussetzung ist, dass das Pferd nicht älter als zehn Jahre bei Abschluss der Police ist. Die Höhe der Versicherungssumme ist begrenzt auf den Kaufpreis oder den aktuellen Wert des Pferdes.

Folgende Punkte sind durch die Pferdelebensversicherung mitversichert:

  • Todesfall

  • Nottötung bei Krankheit oder Unfall

  • Entschädigung bei Transport, Brand, Diebstahl sowie Blitzschlag