Leibesfrucht- und Fohlenversicherung

Ist die Mutterstute versichert kann auch die Leibesfrucht- und Fohlenversicherung abgeschlossen werden. Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die Totgeburt der Leibesfrucht und der Schaden der durch eine Verendung oder Nottötung des Fohlen entsteht.