Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Zucht-/Reit- und Pensionsbetriebe. Als versicherte Person gilt der Versicherungsnehmer und die Betriebsangehörigen. Die Risiken des Betriebsinhabers als Eigentümer, Besitzer (Mieter, Pächter) des Betriebsgrundstückes und der Gebäude sind bei Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflicht(unzureichende Beleuchtung, Streupflicht vernachlässigt usw.) versichert. Weiterhin im Versicherungsschutz mit enthalten sind die typischen Risiken (buckeln, scheuen...) die direkt vom Pferd ausgehen, siehe: Pferdehalterhaftpflichtversicherung. I.d.R. miteingeschlossen sind auch die Risiken, die aus dem Einsatz fremder Pferde im Reitbetrieb ausgehen.

Risiken die von Pensionstieren (fremde Pferde die im Betrieb zur Betreuung, Pflege und Ausbildung eingestellt werden) ausgehen, sind nicht automatisch mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Hier sind entsprechende Deckungserweiterungen vorzunehmen.