Wer ein Pferd besitzt, sieht sich nicht selten Problemen gegenüber, die oft nur noch gerichtlich geklärt werden können. Wird nach dem Kauf eines Pferdes beispielsweise deutlich, dass dieses die zugesicherten Eigenschaften überhaupt nicht aufweist wird es mitunter nötig, den Verkäufer auf Schadenersatz zu verklagen. Gleiches gilt, wen Pferdebesitzer unter Umständen Ansprüche gegenüber einem Tierschädiger geltend machen müssen. Letztlich kommt es auch bei der Behandlung von Pferden mitunter zu tierärztlichen Behandlungsfehlern. Die Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche ist auch hier meist nur gerichtlich möglich.
In all diesen Fällen müssen Pferdebesitzer die Kosten ihres Anwalts sowie die Gerichtskosten selbst übernehmen. Sollte der Rechtsstreit gar verloren gehen, müssen auch die gegnerischen Kosten getragen werden. Aus Angst vor einer hohen finanziellen Belastung verzichten viele Pferdebesitzer daher auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche, auch wenn diese durchaus gerechtfertigt sind.
Um künftig alle Ansprüche durchsetzen zu können ist es ratsam, eine spezielle Pferdehalterrechtsschutzversicherung abzuschließen. Sie übernimmt bei einem Rechtsstreit nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts, sondern trägt auch die Gerichtskosten. Sogar Zeugengelder und Sachverständigenhonorare werden, sofern es der Fall erfordert und sie für einen positiven Ausgang benötigt werden, vollständig übernommen. Versicherte können sich so ohne Sorge auf ihren Rechtsstreit vorbereiten. Und sollte der Fall doch einmal verloren gehen, werden natürlich auch die gegnerischen Kosten getragen, so dass Versicherte selbst keine finanzielle Belastung befürchten müssen.
Viele Verträge zur Pferdehalterrechtsschutzversicherung übernehmen sowohl den Schadenersatz-Rechtsschutz wie auch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Welchen Umfang der einzelne Vertrag aufweist, sollte vorab geprüft werden, so dass im Schadensfall alle Leistungen übernommen werden können.
Die Versicherungsprämie für die Pferdehalterrechtsschutzversicherung orientiert sich zum einen an den allgemeinen Kosten des Versicherers, zum anderen aber auch am gewünschten Leistungsumfang. Letztlich ist auch die Tatsache, ob eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart wird, für die Beitragsberechnung entscheidend. Die Selbstbeteiligung kann in Höhe von einigen hundert Euro vereinbart werden und gibt die Summe an, die vom Versicherten im Schadensfall selbst zu tragen ist. Je höher dabei die Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto günstiger ist die Versicherungsprämie. So können Versicherte selbst Einfluss auf die Beitragsberechnung nehmen.