Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt/hütet im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig wenn z.B. Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. Der Tierhüter haftet im Gegensatz zum Tierhalter nicht verschuldensunabhängig sondern nur dann, wenn er ursächlich verantwortlich ist.
Klassisches Schadenbeispiel:
Der Weidezauntor war nicht ordnungsgemäß geschlossen, das Pferd verlässt die Weide und verursacht auf der Strasse einen Verkehrsunfall. Hier haftet der Pferdehüter. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung deckt nur die Schäden gegenüber Dritten ab. Schäden am Pferd selbst sind nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Diese Gewahrsamsschäden (Beispiel: versehentliche Verletzung des Pferdes aufgrund von einer fahrlässigen Handlung) kann man ggf. aber mitversichern. Bei grobfahrlässiger Handlung bleibt der Haftungstatbestand weiter bestehen. Der Pferdehüter/Stallbetreiber wird für Schäden am Pferd aufkommen müssen.